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d e r d r u c k a u s D e u t s c h e ö f f e n t
l i c h - r e c h t l i c h e V e r s i c h e r u n g N r. 2
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Dr. Dr. Georg Helmer
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Am 25. und 26. Mai fand, unbeachtet von der großen Welt, in einem der schönen Marschdörfer der holsteinischen Elbmarschen eine Jubelfeier ganz besonderer Art statt: |
Schon die breschließende Versammlung stellt ein Organ von entscheidender Bedeutung
dar. Bemerkenswert an dem Entstehen "unfreier kleiner"
Brandgildesatzungen ist weiter, daß früher offenbar jede Art Not die Hilfeleistung
der Gemeinschaft auslöste.
Jetzt beschränkt sich die Hilfe auf einen aber wenige scharf begrenzte Notfälle.
Besonders deutlich ist das bei der Gilde Süderauerdorfs zu beobachten. Zu den
älteren Teilen ihrer Satzung ist nur der Brandfall geregelt. Gerade er bedurfte
damals anscheinend am nötigsten einer straffen Regelung. |
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Die
Gründung der Süderauerdorf-Gilde ist daher keine Schöpfung aus dem Nichts.
Trotzdem ist diese Gründung ein Vorgang, der für die weitere Entwicklung des
alten germanischen genossenschaftlichen Unterstützungswesens zur Versicherung
von geradezu entscheidender Bedeutung war. Vor allem ist wichtig, daß die Rechtsnormen
jetzt schriftlich niedergelegt waren. Est die schriftliche Beliebung ermöglicht
eine schnelle und zweckmäßige Weiterentwicklung des Rechtes; denn sie erfordert
einen bewußten Schöpfungsakt, die "Beliebung" der Beteiligten. |
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Wir können
viele Gründe anführen, warum gerade in dieser Lanschaft und zu dieser
Zeit die erste Brandgilde entstehen mußte. Doch alles reicht nicht
aus, diesen Vorgang völlig zu enträtseln. Die älteste Satzung der
Süverauerdorf-Gilde schweigt sich über diese Gründe aus. Sie sagt
nur ganz schlicht aus, daß die Bauernschaft dieser Dorfgemeinde
im Jahre 1537 beschlossen habe, diese "Willkühr" zu errichten.
Es heißt in den Eingangsworten lediglich weiter, daß die Gründung
mit Wissen und Willen des Amtmanns zu Steinburg aufgerichtet sei.
Die Satzung sagt Sievert Reventlow sei damals Amtmann gewesen, während
tatsächlich Johann Ranzau von 1522 bis 1513 Amtmann gewesen ist.
Sievert Reventlou war sein Nachfolger im Amte bis 1548. Wie ist
dieser Widerspruch zu erklärenn? Liegt vielleicht ein Schreibfehler
vor, so daß die Süderauerdorf-Gilde erst 1547 gegründet worden sein
kann? |
Wie wichtig
aber diese beiden überragenden Persönlichkeiten für die Aubreitung
der Brandgilden auch gewesen sind, ihre Entstehung ist nicht
ihr Werk. Auch ohne ihr Eingreifen wären sie entstanden als Schlußstein einer langen Entwicklung, nachdem der Boden für sie bereitet war.Die älteren Rechtsnormen der Süderauerdorf-Gilde umfassen nur vier Punkte+ Ihr Inhalt ist kurz folgender: Die Bauerschaft Süderauerdorf schliest sich zu dem Zweck zusammen, um jedem Abgebranntem aus ihrer Mitte die Mittel zum Wiederaufbau zu gewähren. Jeder, der als Vollgenosse in der Dorfschaft angesessen ist, ist an dem Zusammenschluß beteiligt. Es handelt sich also um eine Angelegenheit der ganzen Dorfgemeinde. Jeder Genosse mußte dem Abgebrannten ein Fuder Eichenholzes auf die Hofstelle fahren. Außerdem musten je zwei Gildebrüder noch ein weiteres Fuder Holz liefern. Schließlich sollte jeder dem Abgebrannten einhundert Dachschof geben, Für den Fall, daß sich einer weigern würde, dieser Pflicht nachzukommen, sollte der Altmann ihn mit seinen Geschworenen um den doppelten Wertbetrag dieser Lieferungen pfänden. Es ist gelegentlich bestritten worden, daß den Abgebrannten ein Rechtsanspruch auf die Gildehilfe zugestanden habe. In der Tat findet man selten Bestimmungen, in denen mit klaren Worten steht: "Der Abgebrannte hat einen Rechtsanspruch." Gleichwohl kann nicht daran gezweifelt werden, daß ein Rechtsanspruch bestand. Zuvor sind in den meisten Fällen die Genossen nicht dem Abgebrannten, sondern der Gilde gegenüber zur Leistung verpflichtet. Besteht abe eine solche Leistungspflicht. Besteht aber eine solche Leistungspflicht, so ergibt sich schon daraus als Reflexwirkung ein Rechtsanspruch des Geschädigten auf Entschädigung, denn jeder leistete nur unter der Voraussetzung, daß er im Notfalle auch entschädigt werden würde. |
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Wie wenig der Zweifel an dem Bestehen eines Rechrsanspruchses
auf die Gildehilfe berechtift ist, ergibt sich aber ferner aus folgenden
Punkten der Süderauerdorf-Gilderolle: |
Die
Gründung der Süderauerdorf-Gilde hat den benachbarten Gemeinden
den Anstoß zur Nachahmung gegeben. So wurden in folgenden benachbarten
Dorfschaften Brandgilden gegründet: Herzhorn 1550, Hohenfelde 1550,
Horst 1557. Um die selbe Zeit dürften auch die erst später urkundlich
nachweisbaren Brandgilden zu Grevenkopp und Neuenbrook entstanden
sein. Es folgten Kamerland 1587, Sommerland 1597, Elskopp und schließlich
Krempe 1616. Um Ölixdorf (1580) und Todenkopp (1541) bildeten sich
ähnliche Ausbreitungsgebiete von Brandgilden. Es läßt sich also
deutlich nachweisen, daß die Gründungsbewegung von Brandgilden in
dieser Lanschaft von einem oder wenigen Zentren ausgegangen ist.
Das Zentrum um Süderauerdorf beansprucht als der ältesten Brandgilde
das Hauptgewicht. Das Entstehen dieser Brandgilden hat aber nicht
nur örtliche Bedeutung gehabt. Ihre große Geschichtliche Bedeutung
liegt darin, daß dieses aufblühende Brandversicherungswesen auf
Gegenseitigkeit die Aufmerksamkeit der Bürger der nahen Handelsstadt
Hamburg erregt hat. |
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Ob damals schon
das Vogelschießen eingeführt worden ist, läßt sich nicht sicher entscheiden.
Ausdrücklich erwähnt wird es erst 1568 als eine Einrichtung. die bereits
bestand. Es ist möglich, daß Bauerngelag und Vogelschießen uralte Dorffeste
waren, die später nur von den Brandgilden ausgerichtet wureden. |
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1739
wurde die Satzung wiederum erneuert. Die heute gültige Satzung stammt
aus dem Jahre 1894. Schon sehr früh entwickelte sich die Süderaudorfer-Gilde
zu einem Organ der dörflichen Feuer- und Löschpolizei. 1586
wurde allen Gildebrüdern aufgegeben, daß je drei und drei von ihnen
einen Feuereimer aus Leder sowie jeder einen Dachstuhl (von dem
aus bei Flugfeuer die Funken gelöscht werden konnten) anschaffen
und unterhalten sollen. |
Auch
die Süderauerdorf-Gilde schließt sich hier nicht aus. Auf ein "ehrliches"
Begräbnis legten unsere Vorfahren ein außerordentliches Gewicht.
Sie entfalteten dabei einen gewissen Prunk, der ofmals zur Unsitte
ausarten konnte. Hier griffen die Gilden ein. |
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Wie die
Entwicklung der Stufe zu Stufe aufwärtsgetrieben wurde. Hier sei
über den Gang der Entwicklung nur so viel gesagt, daß der Geldersatz
neben dem Sachersatz einen immer größeren Raum eroberte. Der Kreis
der Gildebrüder war von jeher sehr klein. Man erkannte bald, daß
es günstig sei, die Zahl der Mitglieder zu vergrößern. |
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Orginaltext
in Fraktur * überlassen vom Ältermann Hans Adolf Rave der Süderauerdorf-Gilde * erfasst
am 07.04.2006
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