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aus: http://service.t-online.de/c/14/31/98/50/14319850.html
T-Online-Veröffentlichung
Impressumspflicht für Homepages
Das Internet wird immer stärker zur weltweiten Handelsplattform. Die anfangs weitgehend rechtsfreie Zone wird somit auch zum Schauplatz von Rechtsstreitigkeiten, was die Forderung nach einheitlichen Regelungen bestärkt hat.
Für Sie als Homepage-Besitzer ist es unter Umständen auch wichtig, über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen hinsichtlich der Impressumspflicht im Bilde zu sein.
Zum Hintergrund
In Deutschland regelt das Telemediengesetz als eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts die rechtlichen Rahmenbedingungen. Darunter fällt auch die Impressumspflicht für Homepages. Ein wichtiges Thema hinsichtlich der Impressumspflicht für Websites ist die Unterscheidung geschäftlicher und privater Websites.
Die aktuellen Entwicklungen
Am 1. März 2007 sind das neue Telemediengesetz (TMG) und der 9. Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in Kraft getreten.
Demnach unterliegen ausschließlich Websites, die rein persönlichen oder familiären Zwecken dienen und ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bestehen, künftig nicht mehr den Impressumspflichten. Dienstanbieter für geschäftsmäßige Telemedien hingegen haben Informationen wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Eine genaue Auflistung der Angaben finden Sie am Ende dieses Artikels. Redaktionell betreute und journalistisch betriebene Telemedien müssen zudem einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts mit Name und Anschrift benennen.
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Für eine erhebliche Ausweitung der Impressumspflicht sorgte vor allem die Auslegung des Merkmals der Geschäftsmäßigkeit. Danach unterliegen auch eigentlich rein private Webseiten der Impressumspflicht, wenn sie Werbebanner oder Pop-Ups auf ihren Webseiten eingeblendet haben.
Um hierbei ganz sicher zu sein, ist es ratsam, auch auf jeder privaten Homepage ein Impressum mit Anschrift einzufügen. Kommt dies nicht in Frage, sollten Sie sich versichern, dass Ihre Homepage frei von Pop-Ups oder Werbebannern ist.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationspflichten entsprechend des Telemediengesetzes zusammengefasst. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie in dem Impressum Ihrer Homepage Folgendes angeben:
Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich einer Kontakt E-Mail-Adresse.
Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf.
Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.
Soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs angeboten oder erbracht wird, der unter die allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, fällt, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind.
In Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
erfasst 26.02.2007
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Anmerkung:
--> Gilt überwiegend für alle Gildehomepages gerade, wenn nicht
eingetragener Verein!
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