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Unser lieb Frauen Totengilde

Em@il-Original-Nachricht:

Moin Detlev Wulff,

wir haben hier in unserem kleinen Heidedorf Bad Bevensen außer unser Bevenser Gilde noch eine Totengilde
„Unser lieb Frauen Totengilde“ das ist eine sehr alte Versicherungsgilde. Als Anlage 2 Scanns im jpg Format.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Weihnachtsfest.

Gruß aus der Lüneburger Heide

Karl-Heinz Tute
Gildeschreiber

Liebe Gildebrüder ich bin für Späße immer zu haben und so übersetze ich die in Fraktur gedruckten 4 Buchseiten, welche ich als  zwei JPG-Dateien zugesandt bekam in heute lesbare Lettern, wobei ich den alten Schreibstil erhalte, denn dieses Buch muß nach 1929 geschrieben worden sein, wie es aus demt Text zu erahnen ist, des weiteren werden verschiedentlich Worte mit "th" und "dt" verwendet. Kaiser Wilhelm II. beschwerte sich einst, daß bei aller Moderne, das "th" an seinem geliebten Throne zu verbleiben hätte. 

Hätte ich nicht 1970, da war ich gerade 10 Jahre alt, die Fraktura-Blei-Schriften in der Druckerei meines Vaters sortieren hellfen müssen, weil ein Setzkasten zu weit aus der Schiebladenlagerung gezogen wurde, wüßte ich gar nicht, welcher Buchstabe welchen Sinn ergibt. - So geht es vielen, denen Sütherlin und Fraktur, wie babylonische Keilschrift vorkommt!

Ich wünsche Euch ebenfalls viel Spaß bei neuen Erkenntnissen zum Thema Gilde!

(Von der Fußnote zum Anhang und zrück klicken ist möglich!)

 

 

18.

Die Totengilde "Unserer lieben Frauen Gilde"

Zu den freien, im Mittelalter zur höchsten Blüte gelangten genossenschaftlichen Vereinigungen Gleichberechtigter zur Förderung ihrer gemeinsamen Interessen gehört auch die Totengilde "Unserer lieben Frauen Gilde", eine noch heute bestehende Sterbekasse, die in den alten Zeiten wohl "Haubt=Gilde" bzw. "Rothgilde" 1) genannt wurde. Gelangten die Gilden überhaupt im Mittelalter auf eine besonders hohe Entwicklungsstufe, so sind diese Einrichtungen an sich doch viel älter. Allerdings läßt sich das Gründungsjahr der Bevenser Totengilde, da die ältesten Urkunden nicht mehr vorhanden sind, nicht genau feststellen. Immerhin dürfte diese Gilde in derselben Zeit gegründet worden sein, in welcher die "Bruderschaft und Schwesternschaft des Kalandes unserer lieben Frauen zu Bevensen" entstanden ist, also schon vor dem Jahre 1379. (S. Kaland zu Bevensen.) Vielleicht weist die Uebereinstimmung der Beinamen beider Vereinigungen auf eine ungefähr gleiche Enstehungszeit hin. Es könnte auch sein, daß die Vereinigung der Geistlichen des Pfarrbezirkes Bevensen im Kalande un die mit ihr verbundenen Sitten und Gebräuche den Anstoß zum Zusammenschluß der Bürgerschaft des Fleckens in der Totengilde gegeben hat 2). Die Totengilde mag bald nach 1293 3) entstanden sein, als unter dem Schutze der Burg ein Weichbild entwickelt hatte. Der große Wert dieser Einrichtung trat so recht in die Erscheinung, als mit den übrigen Orten Deutschlands auch Bevensen in den Jahren 1348 - 1350 von einer furchtbaren Pest, dem "Schwarzen Tod", heimgesucht wurde. Die Totengilde besaß schon mit dem Ausgange des 14. Jahrundert verschiedene liegende Gründe, die "Gilde-Gueder" oder "Gilde-Land" genannt wurden. An Zuwendungen durch Bürger, die ohne Erben verstarben, fehlte es nicht. War doch ein jeder Gildegenosse von dem Nutzen dieser Vereinigung überzeugt. "Die Ländereien und Garten wurden theils gekauft, theils an die Gilde verehrt, zum Behuef der Gilde oder nothgilde, Todtenbretter bey Zeiten zu kaufen und in böser Krankheit einander beizustehen, dami ein jeder seine Todten nicht selbst begraben müßte 4)." Das Land wurde verpachtet, außerdem zahlte jeder, der in

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die Gilde als Bruder bzw als Bürger eintrat, ein Kaufgeld. So erklärt es sich. daß die Gilde von jeher nenen den Grundstücken ein großes Vermögen besaß. Uerber die Gildegrundstücke gibt uns ein Verzeichnis von "26 May Anno 1686" Aufschluß: "1. Verzeichnis der güter so zu unser lieben frauen gilde zu Bevensen gehören, 40 Stücke Landes, so Tidecke Korn vor 9 1/2 Mk. dem Gilde verkoft, und liggen - - - 12 Stücke zu Bünstorff, - und uff den midelsten Gelde - 14, - und uff den anderen Gelde nach dem Closter-wort auch - 14, - noch 5 Stücke zu Bünstorff der de hole Käle zugehöret, so eher zum Gilde gewest, noch eine wort vor dem Closter Dore (d. i. das Tor nach Medingen, genannt 1699 5) zwischen Hotel Schulze und Hotel Reichshof), noch ein garde über dem water, so der Blave Pape dortho gegeven, noch ein garde über dem water, so Heine Meyer dartho gegeven, noch ein garte over den water, so Heine Segher dartho gegeven anno 1422 an dage marien. - - 2. noch haben Gerdt und Harneid brodere, Jürgens sone, dem rade zu Bevensen tho behuef des Weichbildes vorkofft eine wort, so dar liecht vor dem grapendore (dort, wo die Bergstraße eine Biegung nach Südwesten macht) und die graper von dages up gewonet hebben, mit aller gerechtigkeit in weide und holte und Belde vor 7 Mk. 4 Schilling anno 1403 den 1. Sonntages post St. Dionysy" 6).
   Die Geschäfte der Gilde werden durch den Gildevorstand geführt. Dieser setzt sich von alters her aus 3, bzw. 4 Mitgliedern zusammen, nämlich dem 1. Bürgermeister, welcher im Behinderungsfalle durch einen der beiden Ratsherren nach deren Dienstalter vertreten wird, und 2. und zwei von den Gildegenossen aus ihrer Mitte zu wählenden Vorstehern; 3. dem Rechnungsführer. Die Rechnungsführung kann auch einem Vorsteher übertragen werden. Die Rechnungsablage fand früher jährlich zu Pfingsten statt. Heute ist "Gilreken" am 1 Montag im Juli. Zur Aufbewahrung sämtlicher Urkunden, Briefschaften und Akten der Gilde, sowie zur Aufbewahrung des Kassenvorrates, der nicht in den Händen des Kassenführers verbleibt, wurde eine Gildelade gehalten. Wenn auch heute die Verwaltungstechnik eine Aenderung in dieser Hinsicht hervorgerufen hat, so wird doch die Lade im Rathause sorgfältig verwahrt. Sie ist mit diesem dreifachen Schloß versehen, zu dem jedes Vorstandsmitglied oder jeder Gildeherr einen der drei Schlüssel führt. Die alte Gilde trägt die Inschrift: J. H. GIFHORN * HOEFT * GILLAD : 1703. Johann Gifhorn war um diese Zeit Gildevorsteher und erster Bürgermeister des Fleckens Bevensen. Ueber die Mitglieder der Gilde wird ein Stammbuch geführt. Die älteste noch vorhandene Gilderechnung stammt aus den Jahren 1667/68 7).

 

 

 Die Gildekasse zahlte dem Lehrer zu Bevensen einen Teil seines Gehaltes. Der Schulmeister M. Gabriel Gebaldi bekam 1667/68 von der Gilde 8 Thaler 8 Schilling 8). Erhielten die verstorbenen Gildemitglieder früher "Dannen=Diehlen" zum Sarge, so wird jetzt eine einmalige Beihilfe (Sterbegeld) gezahlt. Die überschießenden Einkünfte wurden früher "zum Besten des Fleckens" verwendet. Noch heute werden sie der Fleckensgemeinde zur Verfügung gestellt. Auch von den "Dannen=Diehlen" wurden einige dem Rat gegeben. 1672 bekommt der "Schulmeister 1 Dannen=Diehle zu Banke", 2 Dielen werden bei der Brücke verbraucht, 1 in der Hirtenkote zu der Tür 9). 1699 wird die Reparatur des Klostertores aus Gildegeldern bezahlt 10). Häufig kam es auch vor, daß Dannen=Dielen zur Anfertigung von Hausgerät verkauft wurden. 1667 erhielten die Rademacher in Bevensen einige Diehen zur Anfertigung von Karren 11). Das 'Leich=Laken" der Gilde wurde vielfach gegen eine Gebühr von 8 Schilling nach auswärts verliehen 12). Wurde die Gildeabrechnung abgelegt, so trank man dabei nach altem Brauch das Bier aus einem gemeinsamen Becher. In der Sammlung des Herrn Rudolf Schliekau zu Bevensen befindet sich ein derartiger Zinnbecher. Dieser trägt die Inschrift: "Diesen Becher hat der Chyrurgius J. G. Jähnichen und M. D. J. geborene Hüttin Der Hoch-Löblichen Todtengilde zum Andenken Verehrt. Anno 1813.
   Heute ist zum "Eintritt in die Gilde jeder Bürger des Fleckens Bevensee berechtigt, der eine der Fleckensgemeinde angehörige Reihestelle, einerlei ob eine sogenannte alte Bürgerstelle oder eine schon bestehende oder künftige Anbauerstelle, eigentümlich besitzt, und die Ehefrau, sowie die Witwe eines solchen Bürgers. Diese Personen erwerben durch ihren Eintritt zugleich die Gildeangehörigkeit für diejenigen ihrer Kinder, welche geboren werden, nachdem beide Eltern der Gilderechte teilhaftig geworden sind. Die Kinder verlieren die Gildeangehörigkeit mit der Erreichung des Alters der Volljährigkeit, können aber die Gilderechte wieder erwerben, wenn sie in den Besitz einer Reihestelle gelangen. Bei der Gewinnung der Gilderechte muß eine Einschreibgebühr von von 40 Pf. erlegt werden. Die Mitgliedschaft erlisch ohne weiteres: 1 wenn ein Gildegenosse nach dem Verlust einer Reihestelle auch seinen Wohnsitz von Bevensen verlegt. Der Verlust triff auch seine Ehefrau und die der Gilde angehörenden minderjährigen Kinder. Durch Rückverlegung des Wohnsitzes nach Bevensen erlangt ein frühherer Gildegenosse, dessen Ehefrau und die der Gilde früher angehörenden Kinder, wenn diese noch nicht volljährig sind, die Gilderechte wieder; 2. für Kinder der Gildegenossen durch Erreichung des Alters der Volljährigkeit. Ein jeder Gildegenosse hat heute Anspruch auf Zah=

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lung einer Beihilfe zu den Kosten der Beerdigung, welche beträgt: a) bei Verheirateten 50 M., b) bei  Unverheirateten 48 M., c) bei Kindern, welche nach vollendetem 1. Lebensjahre versterbeb 36 M., d) bei Kindern, beim Tode innerhalb des 1. Lebensjahres, und bei Totgeburten wird eine Unterstützung  bis zur Höhe der bei der Bestattung einer Totgeburt gewöhlich entstehenden Kosten gewährt" 13).
   In dem neuen Viertel Bevensens hat eine Straße den Namen "Liebfrauenstraße" erhalten. Zwischen der Letzteren und der "Glockeneichenstraße"  ist nämlich der ganze Häuserblock auf Gildeland gebaut worden. Die Kaufsumme des Bauplatzes konnte als Hypothek  auf auf dem Grundstück stehen bleiben. Ferner war es möglich von der Gilde noch weitere Gelder zum Bau zu leihen. Der "Bürgergarten" in der Medinger Straße ist heute noch Gildeeigentum, das an den Flecken verpachtet worden ist. Am 2. Oktober 1927, dem 80. Geburtstage Hindenburgs, erhielt dieser Platz zur Erinnerung an Hindenburgs Besuch in Bevensen am 5. Mai 1929 den Namen "Hindenburgplatz".
   Augenblicklich sind noch Gildeeigentum: 7 Morgen Ackerlandzwischen der Sasendorfer und Eppenser Landstraße; 3 Wiesen, und zwar 2 auf dem Mühlendamm und 1 am "Karrer".
   In früheren Zeiten waren an die Gilde ein "Hausstättengeld" und ein "Gartenzins" zu zahlen. Ein großer Teil dieser Abgaben fließt seit 1844 14) in die Fleckenskasse. 1927 zahlten noch 36 Bürgerstellen dahin das "Hausstättengeld"  und 12 Bürgerstellen  den "Gartenzins". (Die zu zahlende Summe beträgt durchweg für jede Stelle 1,71 Mark, einen Teil oder ein Vielfaches davon.) Im gleichen Jahre gaben folgende Bürgerstellen "Hausstättengeld" an die Gilde: Görs (Marktstr. 1) 3,43 Mark, Apotheke (Krummerarm 1) 1,88 Mark, Schuhmachermeister Bartheidel (Bäckergang 1) 1,71 Mark, Fuhrhalter Freese (Bäckergang 2) 1,71 Mark. Diese Abgaben sind als dingliche Last  für die genannten Bürgerstellen in das Grundbuch eingetragen worden. Neuerdings besteht der Plan, sie mit dem 25fachen Betrage abzulösen.


1) Hann. Def 74, Amt Medingen A, Fach 174, Nr. 1; Bürger=, Schatz=, Gilde= und Servis=Rechnungen des Fleckens Bevensen von 1665 - 1711, G. 3; S. 86. - 2) In Baer in Westfalen bestand schon 1279 ein Kaland (Reg. Westfal. III, S. 569), in Oschersleben schon im Jahre 1225 (v. Müllerstedt, Ztschr. f. Harzver. III, S. 174); 1303 findet sicheiner in Fallersleben und Gifhorn (Ledebur, Die Kalandsverbrüderungen in den Landen des sächsischen Volksstammes mit bef. Rücksicht auf die Mark Brandenburg, in den märkischen Forschungen IV, S. 34 f.); 1305 in Lübeck (Lübecker Urkundenbuch Abt. I, S. 484); 1306 in Lüneburg (Volger, Urkundendenbuch der Stadt

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Lüneburg I, S. 150). - 3) Orig. des Stadtarchivs Lüneburg. Vgl. Sudendorf, Urkundenbuch IcI, S. 122 u. Bolger, U. B. Bd. 1, Urkunde 192/193. - 4) Hann. Def. 74, Amt Medingen A, Regiminalie Fach 174, Nr. 1, S. 86 - 5) A. a. D. S. 81 - 6) A. a. D. S. 62 ab. - 7) U. a. D. S. 3/4.  Hier finden sich die Gilderechnungen von 1667 - 1675 und 1685 - 1687, ferner die Monita zu den Gilderechnungen von 1699 - 1711 und die Bevenser Schatzregister von 1672 - 1675. Gildeherren waren von 1665 - 1670 Franz Schneider und Hans Salemann, von 1671 - 1675 Peter Klesche und Franz Blumenthal, 1685/86 Johan Martin Blumendahl, 1686/87 Michael Perkun. - 8) A. a. D. S. 10. - 9) A. a. D. S. 32b. - 10) A. a. D. S. 81b. - 11) A. a. D. S. 32; S. 5. -  12) A. a. D. S. 32. - 13) Nach den Satzungen der Totengilde von 1911. 14) Hann. Def. 74, Amt Medingen, A., Regiminalia Fach 34, Nr. 123.

erfasst 14.12.2006 - nachtrag 19.12.2006