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Die Schweinegilde, Versicherung des kleinen Mannes. |
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Die Gilden sind typische Einrichtungen des nordischen Raumes. Sie waren in der Vergangenheit Zweckgemeinschaften der kleinen Leute, um sich gegenseitig zu schützen und auf die eigene Kraft zu verlassen. Es sind Vorläufer der heutigen Versicherungen. Sie verhalfen nicht nur zu einem ordentlichen Begräbnis, sondern versicherten auch das Vieh, die Feldfrüchte gegen Hagelschlag und Gebäude und Einrichtungen gegen Feuer und Diebstahl.
So entstand auch im Jahr 1925 in „Siebenbäumen und Umgebung“ eine Schweinegilde, - ein Zusammenschluß von Handwerkern, Tagelöhnern, Deputatarbeitern und Gewerbetreibenden. Versichert wurden nur Schweine, wie der Name sagt. Die älteste vorhandene Satzung vom 1. Juni 1925 sagt u. a. aus:
Mitglieder dieser Gilde sind diejenigen Einwohner, die Schweine zur Selbstversorgung halten und für die der Verlust eines Tieres eine besondere Härte darstellt. Mitglied der Gilde wird jeder Bewohner des Gildebezirks durch Beitrittserklärung und Zahlung von drei Reichsmark Eintrittsgeld. Die Mitgliedschaft kann nur erworben werden in einer Zeit. Während derer kein Seuche unter den Schweinen herrscht, und unter der Bedingung, daß das Mitglied sämtliche Schweine, die es besitzt, zur Versicherung anmeldet.
Über die Aufnahme neuer Ortschaften in den Gildebezirk entscheidet die Generalversammlung. Bei neu aufgenommenen Mitgliedern tritt die Versicherung erst nach drei Jahren in Kraft. Durch Erklärung des Austritts geht die Mitgliedschaft ohne allen Anspruch auf das Vermögen der Gilde verloren.
Die Einnahmen der Gilde setzten sich zusammen au s dem monatlichen Beitrag, dem Eintrittsgeld, Nachzahlungsgeldern und Brüchegeldern [Strafgelder für Satzungsverstöße] und dem Verkauf von Schweinen durch die Gilde.
Der monatliche Beitrag ist auf 20 Pfennige pro Schwein festgesetzt, jedoch steht es dem Vorstande frei, wenn erforderlich, den Beitrag zu erhöhen. Wenn kranke Schweine von der Gilde verkauft werden und das Mitglied sich ein anderes Schwein kauft, wird das Schwein für den alten Monatsbeitrag aufgenommen. Das kranke Schwein muß gewogen werden, und wenn das gekaufte Schwein mehr wiegt, müssen für je drei Mark zehn Pfennige nachgezahlt werden.
Erkrankt ein Schwein, so ist solches dem Schaumann sofort anzumelden. Dieser stellt, in Gegenwart von zwei „Hilfsschaumännern“ das Gewicht des Schweines fest. Hierauf wird der volle Wert nach dem Hamburger Marktpreis ausgezahlt, abzüglich 20%, die der Besitzer des krepierenden Tieres selber tragen muß.
Für krepierte Ferkel vergütet die Gilde den Einkaufspreis und bis zum Alter von sechs Wochen pro Woche eine Mark Futtergeld.
Eine Entschädigung seitens der Gilde findet nicht statt, wenn nach §57 ff des Seuchengesetzes vom 25. Juni 1875 für die auf polizeiliche Anordnung getöteten Tiere der gemeine Wert aus der Staatskasse vergütet wird.
Die Gilde wird vom Vorstand verwaltet, der aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer besteht. Den Vorstand wählt die Generalversammlung. Für jede größere Ortschaft im Bezirk wird für ein Jahr ein Schaumann gewählt. Er zieht die Beiträge u. a. ein.
Ist ein Schaden zu ersetzen, so hat der Schaumann die Höhe desselben unter „Zuhilfenahme“ zweier „Hilfsschaumänner“ zunächst festzustellen und einen Schein darüber auszustellen, den alle drei unterschreiben müssen.
Der Schaumann hat ferner die zur Versicherung angemeldeten Schweine gleich nach der Anzeige einer Besichtigung zu unterwerfen, um sich zu überzeugen, ob dieselben gesund sind, denn nur gesunde Schweine dürfen in die Gilde aufgenommen werden.
Sollte die Gildekasse in die Lage kommen, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, so haben sämtliche Mitglieder nach der Anzahl der Schweine und Monate, für die im letzten Rechnungsjahr Beitrag gezahlt wurde, dazu beizutragen, daß die Gildekasse in den Stand gesetzt wird, die erforderlichen Beiträge zu zahlen.
In einem Nachtrag zu Satzung wird festgelegt:
Jedes aufgenommene Mitglied darf nicht mehr als fünf Schweine halten. Hiermit bekräftigt die Siebenbäumer Schweinegilde, daß sie nicht für Landwirte da ist, sondern nur für denjenigen, der Schweine für die eigne Schlachtung aufzieht.
Im Jahre 1927 sind 127 Schweine versichert. Der Abgang bis Juni beträgt 79 Stück, so daß am 1. Juli dieses Jahres nur noch 48 Stück bleiben. Während die Gilde 1932 zweiundzwanzig Mitglieder hatte, sind dies 1936 bereits 43. Auch nach der Zeit des Dritten Reiches besteht die Schweinegilde weiter. Im Jahre 1950, als Selbstversorgung noch zu den Prinzipien auf dem Lande gehört, zählt die Gilde 74 Mitglieder, davon 50 aus Siebenbäumen, 14 aus Walmenau, zwei aus Ahrensfelde, zwei aus Kastorf und sechs aus Grinau.
Zur 30. General-Vollversammlung am 06.05.1976 liegt ein Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vor, aus dem hervorgeht, daß die Gilde von der laufenden staatlichen Aufsicht freigestellt werden kann. Es müssen allerdings Zusätze in der Satzung festgehalten werden. Alle anwesenden Mitglieder sprechen sich für die geforderten Änderungen aus.
Bei der 31. Generalversammlung am 5. Februar 1980 wird festgestellt, daß der Verein nur noch fünf Mitglieder aufweist, und nur noch zwei Mitglieder im Jahr 1979 Schweine aufgezogen haben. Daraufhin stellt der 1. Vorsitzende den Antrag, die Schweingilde aufzulösen. Die Versammlung stimmt den Vorschlag zu und beauftragt den 1. Vorsitzenden und den “Rechner“ [Kassenwart] die notwendigen Schritte einzuleiten.
Die endgültige Auflösung zog sich aber noch bis zur 33. General-Vollversammlung hin. Das Vermögen der Schweinegilde betrug 2.592,09 DM. Es wurde zu gleichen Teilen an die letzten Mitglieder ausgezahlt. Mit den Unterschriften der fünf letzten Mitgliedern und dem Satz:
“Hiermit ist die Schweinegilde aufgelöst. Siebenbäumen, den 24.August 1982“ endet die Eintragung im Protokollbuch.
Daß die Schweinegilde, die ihrer eigentlichen Aufgabe nicht mehr gerecht wird, weiterbestehen kann, zeigt die Schweinegilde Steinhorst. Diese Gilde wurde in den erste bekannte Amtliche Satzung, beschlossen in der Mitgliederversammlung am 10.11.1937, als Schweineversicherungsverein a. G. Steinhorst bezeichnet. Sie wurde vom Regierungspräsidenten in Schleswig gemäß dem Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 6. Juni 1931 als kleiner Verein am 16 Mai 1938 genehmigt. Damit sollte eigentlich auch wohl das Gründungsdatum dieser Steinhorster Gilde feststehen. Aber nur eigentlich:
Das Kassenbuch der Gilde verzeichnet eine Ausgabe von 600,- DM für das 40jährige Jubiläum am 20.10.1968 (danach Gründung 1928 ?) Mit der Eintragung unter Punkt acht am 1.9.1987 im Protokollbuch:
Gestaltung des 50jährigen Jubiläum am 14. Nov. 1987 (danach Gründung 1937 ?) ist kein sicheres Gründungsdatum festzustellen. Eine Kartei aus dem Jahr 1920 verzeichnet 15 Mitglieder, näheres ist aber hier nicht zu erfahren. Auch die vorhandenen Kassenbücher bringen keine genaueren Daten. Die ersten Eintragungen als Einnahme bzw. Ausgabe als Entschädigung für Viehverluste tragen das Datum 1. November 1934. * 1935 hatte die Gilde 51 Mitglieder, der Schweinebestand betrug 203 Stück.
Inzwischen sind einige Jahrzehnte vergangen, in der Welt hat sich vieles verändert, und auch im dörflichen Leben ist vieles anders geworden. Schweine werden im privaten Bereich kaum noch gehalten. Fleisch und Wurst kauft man beim Schlachter, und damit hat die Gilde als Versicherungsverein ausgedient.
Die auch heute noch bestehende Steinhorster Schweinegilde war schon recht früh viel mehr als nur eine Versicherung und immer mit ihren Veranstaltungen ein Teil des dörflichen Lebens. Allein die Rechnungsaufstellung der Jahreshauptversammlung vom 6.1.1936 gibt darüber Auskunft.
Hier wird von der Gilde die Zeche in der Gastwirtschaft Elberling in Steinhorst übernommen. Es handelte sich um 36 Portionen Kaffee und Kuchen je 0,70 RM.
14 Cognac und Bier je 0,40 RM, 23 Grog je 0,35 RM und die beachtliche Menge von 73 Zigarren je 0,15 RM. Leider ist die Anzahl der hier anwesenden Mitglieder nicht überliefert (wahrscheinlich 36 Ehepaare und eine einzelne Person). Der Geselligkeitsgedanke wurde 1971 durch eine Satzungsänderung verankert. Damit konnte Mitglied in der Gilde bleiben, auch wenn er keine Schweine mehr hielt, allerdings mit der Bedingung:
“Gleiche Rechte und Pflichten, die der Verein zu tragen hat, aber ohne Stimmrecht, was Schweine angeht.“
Quellen:
Archiv Amt Sandesneben: Bestand II, Gemeinde Siebenbäumen, Signatur 080 und 081, Protokollbücher der Schweinegilde Siebenbäumen
Archiv Amt Sandesneben: Sonderbestand, “Schweinegilde Steinhorst“
FAXSIGNATUR: STADT MOELLN * 20/04/2004 * 11:17
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erfaßt 12.04.2007 |
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Um mich vom Ableben meines 15jährigen Hundes Bino, der am 10.04.2007 um 17.20 Uhr eingeschläfert werden mußte, abzulenken. Die Tiere, die uns nah sind, bekommen Namen und ihnen wird eine Identität zugestanden als treuster Freund des Menschen, die die uns fern sind werden geschlachtet und verspeist. |