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Lexikon für Volkswirtschaft - Gewerbe und Industrie aus dem Jahre 1888

Gilde.
Seit dem epochemachenden Werk von Wilda (»Das Gildewesen des Mittelalters«, Halle 1831) schloß man sich allgemein jahrzehntelang bezüglich des Begriffs und Wesens der Gilde der Wildaschen Auffassung an. Wilda betrachtete die Bezeichnungen Gilde, Brüderschaft, Amt, Innung und Zunft wesentlich als gleichbedeutend, er verstand darunter die freien genossenschaftlichen Vereinigungen (Einungen) des Mittelalters zu den verschiedensten Zwecken:

zu gegenseitiger Unterstützung, zur Förderung gemeinsamer
Interessen etc.;

er unterschied aber dann nach ihrem

Zweck und ihren Bestandteilen geistliche und weltliche Genossenschaften und unter den letztern sogen. Schutzgilden freier Stadtbürger, die er »Altbürgergilden« nannte, ferner Kaufmannsgilden und Handwerkergilden. Insofern überhaupt die kaufmännischen städtischen Genossenschaften und die Zünfte als Gilden aufgefaßt wurden, konnte auch von einem Gildezwang die Rede sein, nach welchem Zugehörigkeit zur betreffenden Gilde die Voraussetzung für Handels- und Gewerbebetrieb bildete.

Nitzsch (»Über die niederdeutschen Genossenschaften des 12. und 13. Jahrhunderts«, im »Monatsbericht der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin«, Jahrgang 1879, S. 4 ff.) hat dagegen nachgewiesen, daß Gilde etwas von jenen andern mittelalterlichen Genossenschaften wesentlich Verschiedenes, daß sie ein rein norddeutsches Institut war, im 12. Jahrh. in Norddeutschland an den Handelsplätzen als eine Vereinigung für Verkehrsinteressen, und zwar für alle an diesen beteiligten Einwohner eines Platzes, sowohl der Kaufleute und Krämer als der Handwerker, erscheint, die weder kirchlichen noch hofrechtlichen Ursprungs ist und zunächst keine Scheidung nach einzelnen Gewerben kennt. Stets hat sie exklusive Rechte des Verkehrs an ihrem Platz und eine vollständige Autonomie. Verkehrsgenossenschaften dieser Art waren in Süd- und Westdeutschland nicht vorhanden, wohl aber in England, auch unter dem gleichen Namen (vgl. Zunftwesen). Bekannt sind heute noch in Deutschland die bestehenden bürgerlichen Vereinigungen der Schützengilden.



 erfasst 10.03.2008