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Gilde,
ein altgerman. Wort, bezeichnete im Mittelalter eine
Genossenschaft, die im Gegensatz zu den Herrschaftsverhältnissen,
auf dem Ge= schlechtsverbande oder dem markgenossenschaftlichen Besitz
beruhenden, durch den freien Willen der gleich= berechtigten
Mitglieder zur Förderung gemeinschaft= licher Zwecke
und Interessen gebildet war. In seiner In seiner
ersten Ausbildung scheint das Gildewesen mit den durch
gemeinschaftliche Beiträge veranstalteten Trink= gelagen
zusammenzuhängen, die bei den Germanen in Verbindung
mit gottesdienstlichen Feierlichkeiten, bei Familienereignissen,
und andern Anlässen statt= zufinden pflegten. Daher
hat G. im Dänischen noch die Bedeutung von Mahl oder
Gelage erhalten. Im Mittelalter erscheinen die G.,
vorzugsweise Brüder= schaften (s.d.) genannt, als
Vereine zu kirchlichen und wohltätigen Zwecken und
zu gegenseitiger Unter= stützung; ihre Zahl war sehr
beträchtlich; in Köln soll es 80, in Lübeck
70, in Hamburg sogar 100 ge= geben haben. An
Zahl geringer, aber größer an Bedeutung waren
die vorwiegend weltlichen G. als eigentliche Schutzgilden,
als polit. und als Ge= werbsgilden. Die Schutzgilden
suchten den vom Staate zu damaligen Zeit in ungenügendem
Maße gewährten Rechtsschutz ihren Mitgliedern durch
ge= meinsame Selbsthilfe zu verschaffen. Neben den
durch einen Eidschwur verbundenen Vollgenossen der
G. standen bloße Schutzgenossen, zu denen auch die
Frauen und sonstigen Hausangehörigen gerechnet wurden.
In allen genossenschaftlichen Angelegenhei= ten übte
die G. über ihre Angehörigen eine wirliche Gerichtsbarkeit;
sie unterstützte aber auch ihre Ge= nossen vor dem
öffentlichen Gericht, gewährte ihnen Eideshilfe,
zahlte bei entschuldbaren Todschlägen das Wehrgeld
u.s.w. In England wurden die G. dieser Art vom Staate
anerkannt und in seinen Oragnis= mus aufgenommen.
In vielen engl. Städten bildete eine "Merchand
guild" das eigentliche Gemeinwesen, an welches
sich die übrige Bevölkerung als Schutz= genossen
und Hintersassen anlehnte. Dagegen traten im Fränkischen
und im Deutschen Reich Staat und Kirche anfangs den
G., namentlich den durch Eidschwur verbundenen, mit
Verboten entgegen. Zu den politischen G. gehörten
die Altbürgergilden in manchen Städten Deutschlands
als priviligierte Genossenschaften und Träger des
Regiments. Die Gewerbegilden waren teils Handels=
oder Kauf= manns=, teils Handwerksgilden. (G. Zünfte)
Die Kaufmannsgilden verfolgten in erster Linie gemein= same
wirtschaftliche Interessen; meistenteils waren sie
G. von Detailhändlern, seltener allgemeine Handelsgilden.
Auch für das Handelsinteresse und die Sicherung
des Rechtschutzes im Auslande bil= deten sichsich
solche Kaufmannsgilden, die ihre höchste Entwicklung
in der großen deutschen Hansa (s.d.) erreichten.
Wenn auch die G. als frei gebildete Genossenschaften
anzusehen sind, so findet sich doch bei demjenigen,
die für gewerbliche Zwecke bestimmt waren, ein Gildezwang,
der damit zusammen= hing, daß der Betrieb eines Gewerbes
als städti= sches Amt von öffentlicher Natur betrachtet
wurde. Für die Handwerkergilden oder Zünfte ist dies
der Zunftzwang, der bei den kaufmännischen Ge= nossenschaften
dem Gildezwang im engeren Sinne entspricht. Ursprünglich
hatte derselbe nur die Be= deutung, daß niemand ein
bestimmtes Gewerbe oder eine bestimmte Art des Handels
betreiben dürfte, ohne der betreffenden Zunft oder
G. anzugehören. Monopolistische Tendenzen waren also
mit diesem Zwange anfangs nicht verbunden, und auch
in der Folge sind solche, sofern es sich um
die Zulassung zu dem Geschäftsbetrieb handelte, bei
den kauf= männischen G. weit weniger hervorgetrten
als bei den Handwerkerzünften. Mit der Ausbildung
des modernen Staats= und Städtewesens verloren die
G. ihre ursprüngliche Bedeutung und das Wort kommt
in der neueren Zeit nur noch als Bezeichnung kaufmännischer
Korporationen vor. - Die in Ruß= land noch bestenden
G. (Kaufleute erster und zweiter G. und Kleinhändler)
sind im wesentlichen nur Steuerklassen. - Vgl. Wilda,
Das Gildewesen im Mittelalter (Halle 1831); Gierke,
Deutsche Ge= nossenschaftsrecht (Berl. 1868); Groß,
Gilda Mer- cartoria (Gött. 1883); Pappenheim, Die
altdän. Schutzgilden (Bresl. 1885); Hegel, Städte
und G. der german. Volker im Mittelalter (2 Bde.,
Lpz. 1891).
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