[ZURÜCK]

 

Buchbesprechung

Das "Neue Schleswig-Holstein Lexikon" herausgegeben in der 2. verbesserten Ausgabe von 2006 ist im Verkauf und kostet nur 25 Euro, für den Blödsinn noch zu teuer. Schon in der Buchhandlung Weiland musste ich einfach nachsehen, was zum Begriff Gilde nun hineingeschrieben wurde. Bei genauerer Betrachtung steht genau der gleiche Unsinn drin, wie zuvor nur textlich aufgeblähter mit Bild ohne Bildunterschrift (skuril) und der gleichen bornierten wissenschaftlichen Ignoranz des Verfassers, der völlig unüberlegt abgeschrieben hat.

Gilde

gibt es in Schleswig-Holstein seit dem hohen Mittelalter in Form genossenschaftlicher [a], zum Teil an bestimmte Berufe gebundener Vereinigungen zur gegenseitigen Hilfe und zur Pflege der Geselligkeit (—>Bruderschaft).

Auch das meist jährlich gefeierte, zentrale Gildefest wird kurz als Gilde bezeichnet.

Der Zweck der Gilde bestand in ihrer Funktion als Schutzgemeinschaften,
Versicherungsvereine für Notfälle [b] (u.a. bei Knochenbruch, Feuer-, Sturm-, Hagelschäden, Viehseuchen) und Sterbekassen, verlagerte sich jedoch zunehmend auf die geselligen Zusammenkünfte.

Heute gibt es rund 700 Gilden in Schleswig-Holstein [c], fast alle sind reine »Lustgilden« ohne Versicherungsleistungen. Der älteste Beleg für das Wort Gilde im deutschen Raum stammt aus dem Jahr 779 (Kapitular von Herstal), die älteste noch bestehende Gilde in Schleswig-Holstein ist die vermutlich von Geistlichen als Kaland-Bruderschaft gegründete St. Johannis Toten- und Schlützengilde in Oldenburg von 1192. [d]

Zu den berufsspezifischen Gilden gehörten neben den klerikalen Verbänden die Zusammenschlüsse von Kaufleuten
(-->Hanse) [e1] und Handwerkern (—>Amt). [e2]

Nach dem Vorbild der geistlichen und
patrizischen Verbände [f] entstanden seit Ende des Mittelalter und in der frühen Neuzeit vermehrt Gilden überall in Schleswig-Holstein [g], die in den Städten vom bürgerlichen Mittelstand [f] und auf dem Land von der bäuerlichen Oberschicht [h] dominiert wurden.

Im Gegensatz zu den früheren Gilden mit ihren weiterreichenden Beziehungen beschränkten sie sich allerdings auf ihr lokales Umfeld, wobei die Gildesatzung in manchen Dörfern, vor allem in den Geestgebieten, den Charakter einer Dorfordnung besaß. Da sich die meisten bürgerlichen und bäuerlichen Gilden streng gegen die Unterschichten abgrenzten, wurden mancherorts eigene Zusammenschlüsse von den sogenannten kleinen Leuten gegründet, z.B.
1625 in Mölln die »Kompanie der Arbeitsleute«, eine Totengilde.[i]

Im ländlichen Bereich sind ebenfalls bereits für das 17. Jh. Kätnergilde und
Knechtsgilde bekannt. [k]

Begleitet wurde die Verbreitung der Gilden von zahlreichen obrigkeitlichen Verordnungen und Erlassen, die ihre gesellschaftliche Stellung im Gemeinwesen festlegten und den Aufwand ihrer Veranstaltungen eingrenzen sollten. Neben dem Bedürfnis nach Absicherung in Not und Unglück scheint es zumindest bis ins 19. Jh. hinein für die Popularität und Anziehungskraft der Gilde eine wichtige Rolle gespielt zu haben, dass die Gildemitgliedschaft als persönlicher Ehr- und Prestigegewinn verstanden wurde.

Attraktiv waren und sind außerdem die ausgeprägten Brauchformen (-->Brauch) v.a. des Gildefestes mit Umzügen durch die Gemeinde, Vogelschießen, Fischstechen sowie anderen spielerischen Wettkämpfen, Kommersen, Festessen, Tanzabend und Gildegericht. Die hier anfallenden Aufgaben werden von Vorstand, Beisitzern (Achtmänner) und anderen Amtsträgern übernommen. An der Spitze steht der —>Altermann oder Gildeführer. König., Hauptmann, Kapitän oder Leutnant führen den Umzug an, der Fähnrich trägt die Fahne, die Schaffer sind für die Bewirtung der Gäste zuständig, der Gildeschreiber führt das Protokoll der Zusammenkünfte.

Der von der Gildeversammlung gewählte Vorstand verwaltet gelegentlich mit Hilfe eines Ausschusses (»Dreier«, »Zwölfer«) die Finanzen, überwacht die Einhaltung der Gildeordnung und führt den Vorsitz im Gildegericht, das über alle Pflichtverletzungen der Mitglieder und über ihre Streitigkeiten untereinander entscheidet. Als Sanktionen werden in der Regel Trink- und Geldstrafen verhängt, in schweren Fällen erfolgt auch der Ausschluß aus der Gilde. NH ..
[0]


Nach der Definition von Aristoteles was der Génos eine Untereinheit der Patrie (=Bruderschaft), also ein Bruder ... [1]


Genosse:
Das westgerm. Wort mhd. genoz[e], ahd. ginoz[o], niederl. genoot, engl. geneat gehört zu der Wortgruppe von genießen und bezeichnete ursprünglich einen Menschen, der mit einem anderen die Nutznießung einer Sache gemeinsam hat, oder aber denjenigen, der dasselbe Vieh auf der [gleichen] Weide hat. Es bezog sich also auf den Gemeinbesitz in der Wirtschaftsform der Germanen. Das westgerm. Wort ist eine Bildung zu germ. *nauta- »Eigentum, [Nutz]vieh«: mhd., ahd. noz, engl. neat, schwed. nöt »[Nutz]vieh, Rinder«. - Bis zum Ausgang des 19. Jh.s wurde »Genosse« im Wesentlichen im Sinne von »Gefährte; Gleichgestellter« verwendet. Heute bezeichnet es gewöhnlich das Mitglied einer linksgerichteten politischen Partei. Abl.: Genossenschaft »Personenvereinigung zu gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb« (17. Jh.). .. [2]


 

Gegendarstellung:

 [a]

Gilde ist nicht genossenschaftlich, weil genossenschaftlich im Heute geltenden Sprachgebrauch bedeuten würde, dass sie erwerbwirtschaftlich orientiert ist, das ist aber nicht der Fall. Gilde ist die Sammlung von Geld zur Bildung von Rücklagen zur Verwendung einer Sicherungsabsicht, die auf Eintritt eines persönlichen Ereignisses abgestimmt ist, z.B. Hausbrand, Knochenbruch, Unfall und oder Tod. Nur die sogenannten reinen Versicherungsgilden haben erwerbswirtschaftliche Absichten, die aber in ihrer Zahl recht gering ausfallen. Die Genossenschaft geht sprachgeschichtlich auf die unter [2] genannte Definition zurück und hat mit der Umschreibung von Gilde nichts gemein. - Sie ist einfach nur falsch!

 [b]

Besser Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), wenn man schon wissenschaftlich arbeitet, dann bitte korrekt in Begriff und Definition, sonst steht mein Resümee [xyz] zu befürchten.

 [c]

Der effektive Nachweis durch eine offizielle Liste ist öffentlich nicht darstellbar, weil es sie nicht gibt, also eine dreiste Lüge.

 [d]

Die älteste Gilde ist nicht die St. Johannis Toten- und Schlützengilde von 1192 aus Oldenburg in (Ost-)Holstein, sondern historisch exakt nachweisbar die Sankt Knudsgilde von 1170 aus Flensburg. Von dieser ältesten Gilde spaltete sich 1580 eine Schifferzunft ab, die sich Flensburger Schiffergelag nennt.

 [e1]

Die Hanse [3] war ein anreinender Städtebund des Ostsee-Raumes in dem weitestgehend niederdeutsch gesprochen wurde, der aus dem kontraktlosem Zusammenschluss der städischen Zünfte (Roh-)Warenbeschaffung, Veredelung und Verkauf  sowie Fernhandel betrieb (z.B. Pelze aus Nowgorod (Peterhof), Kürschnerei in Lüneburg und Verkauf in Riga). Die Hanse hat nicht im geringsten etwas mit Gilde zu tun, da sie als Kauffahrtei von Händlern und Schiffern als sogenannte städtische (Lüneburg) und seeische (Hamburg, Lübeck, Rostock, Riga, Tallin usw.) Hanse aufgefasst wird, wobei der miteinander kommunizierende Bezug als fließend angesehen wird.

 [e2]

Die Zunft bestand aus Amt und Gilde. Das Amt bestand in der Wahrnemung der Hochmeister der jeweiligen Zünfte im Rat der Stadt als städtische und ständische Vertretung. Die Gilde bestand aus Notbeistand und Witwenversorgung sowie der Geselligkeit. Die Zünfte fielen der napoeonischen Besetzung zum Opfer und wurden 1810 als wettbewerbsschädlich verboten. Die Zunft war ein Sammelbecken eines Hauptgewerbes und diverser Nebengewerbe, nicht zu vergleichen mit der heutigen Innung, der als Berufsverband nur eines Gewerkes dient.

 [f]

Das Patritziat betraf den Geldadel, die durch Tuch-, Pelz- und Gewürzhandel in großem Stil zu immensem Reichtum kamen und dem Rat der Stadt angehörten. Man findet in der Bezeichnung Bürgergilde das sogenante Patritziat.

 [g]

Das ist so gar nicht halbar, weil der Kreis Seegeberg über die geringste Anzahl von Gilden verfügt; überall in Schleswig-Holstein könnte meinen, dass alle Gebiete Schleswig-Holsteins gleichmäßig mit Gilden durchsetzt sein könnten, was der Fall nicht ist und der Beweis aus meinen Kreis-bezogenen Listen eindeutig dargestellt wird.

 [h]

Eine sehr fragwürdige Umschreibung, da in allen ritterlichen Gutsbezirken im östlichen Teil Südjütlands (Hzt. Schleswig / Hzt. Holstein) ab 1600 bis 1805 die Leibeigenschaft galt ( heute Schleswig-Holstein). Die meisten ländlichen Gilden wurden durch die Gutsadeligen gestiftet.

 [i]

Es gibt sie nicht mehr, weshalb davon auszugehen ist, dass sie nicht lange Bestand hatte. In Mölln gibt es aber die Möllner Schützengilde von 1407, weshalb davon auszugehen ist, dass sie bereits im 30jährigen Krieg (1618 bis 1648 ) vereinnahmt wurde, was nicht mal mehr erwähnenswert ist, weil sie als "Kompanie der Arbeitsleute" nicht mehr existiert. Hingegen sind Verbindungen von Bürger- und Schützengilden historisch einmalig in ihrer hoch- und niederständischen Funktion bezüglich der Kooperation von patrizischen (z.B. Zylinder-Hut) und handwerklichen (Schützen-Hut) Traditionsgefügen in einer Gilde.

 [k]

Nicht wirklich relevant, weil es nur noch eine solche Gilde in SH gibt, die als reine landwirtschaftliche Versicherungsgilde keine wirkliche volkskundliche Rolle mehr spielt, wohl aber ihre Anfänge erklärt.


 

Quellenachweis:

[0]

Das Neue Schleswig-Holstein Lexikon, ISBN 10: 3-529-02441-4 / ISBN 13: 9-783529-02441-2, Artikel Gilde, Seite 206, Verfasser Dr. Nils Hansen am Lehrstuhl Ethnologie CAU Kiel, Extremreduktion aus Lit.: Konrad Köstlin, Gilden in Schleswig-Holstein, Göttingen 1976.(Landesbibliothek SH in  Kiel) im originären Buchhandel nicht mehr zu beschaffen

[1]

Wikipedia aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Genos

[2]

Duden - Das Herkunftswörterbuch, 4. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]

[3]

Wikipedia aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Hansestädte
und: http://www.hanse.org/de/die_hanse/damals


 

Resümee:

[xyz]

Viele Leute schreiben Bücher mit einer Thematik, die im literarischen Trend liegt, diese zu Geld zu machen, um sich an der Einfalt ihrer Mitmenschen dinglich zu bereichern und berichten von Dingen, die durch Abschreiben, nicht das Blatt Papier wert sind, worauf sie verfasst wurden.

Die eigenständige Recherche und Erforschung des spezifische Sachstandes und Status Quo aus diversen Quellen, bringt erst den effektiven Erkenntnisgewinn. Eine Quelle zu Rate zu ziehen, ist wie auf die Diagnostik eines Arztes zu vertrauen.

Erfahrung wächst durch die persönliche Recherche von Sachverhalten, die man aus nächster Nähe erfährt und aus der Summe von Misserfolgen *) , weshalb so mancher Titelgrad nicht aus eigner Kraft formuliert ist, sondern mit Schriftstellen fremden geistigen Eigentums gespickt ist ohne Ursprungsnennung, teilweise umformuliert und was nicht im eignen Hirn gereift, denn entsprungen sein kann.

Glücklicher Weise haben sich viele Universitäten von Rang und Namen sich es zur unpopulären Aufgabe gemacht Aufschneider, Betrüger und Kopierer zu entlarven, damit der Titel Doktor wieder seinen Stellenwert bekommt, den man sich intellektuell hart erarbeitet und somit verdienter Weise erworben haben sollte.

Wäre es nicht so, fänden wir zu viele akademische Stümper vor, die es sowieso vereinzelt leider gibt, wie im Richter- und Staatsanwältestand, dem man schon böswillig nachsagt, weit weniger auf dem Kasten zu haben, als der Stand der freischaffenden Anwälte, Strafverteidiger und Notare. Ob das wirklich stimmt, ist oft wohl auch durch die Missgunst einer staatlichen Festanstellung getragen, die als juristische Frotzelei unter Berufs-Kollegen zu werten ist. Diese thematische Ableitung soll als Beispiel dienen, Sachverhalte genauer zu hinterfragen und sich nicht auf festgelegte Standarts zu berufen; sie könnten den Tatsachen nicht entsprechen. *) These - Antithese - Synthese

Was Gilde tatsächlich ist und mit welcher Differenzierung sie aufwarten kann, möge man meinen bereits veröffentlichten Artikeln entnehmen, die ich hier nochmals nenne:

http://www.gildenforschung.de/2009/cnutdergrosse/fo_ursprung.htm

http://www.gildenforschung.de/fo_gildearten.htm

http://www.gildenforschung.de/fo_sippe_und_gilde.htm

Dieses Buch ist sein Geld nicht wert, weil es viel zu dünn ist, um alle lexikalischen Sachverhalte Schleswig-Holsteins abzudecken. Z.B. die Gemeinde Harmsdorf scheint es nicht zu geben.


erfasst 20.06.2011