DER FAHNENPLATZ

Die Neumühlener Große Gilde von 1635 e.V. begeht ihr 375. Jubiläum und die Stadt Kiel war nicht in der Lage ihre Markt-Anlagen angemessen in Stand zu halten.

Nun Ja, die Wege sind mit ein wenig mit Sandschüttung aufgewertet worden, aber das wichtigste drum herum wirft auf das Renommee unsereres Stadtteils kein wirklich gutes Bild. Letztendlich auf die Kulturkompetenz der SPD-Fraktion ein ebenso fragliches Bild, die gerade in der Regierungspflicht steht.

Die fortwährend lustlose Untätigkeit dieser Stadt Kiel fällt auf alles zurück, was Gilde seit Jahren versucht zu unternehmen. Das mangelde Engagement Sprüche klopfender Ortsbeiräte lässt in der Herbeiführung von Lösungen extrem zu wünschen übrig. Politik und die jeweilige Fraktion muss sich profilieren, um wiederwählbar zu sein.

Ist je ein Stadteil aus der Kerngemeinde als eigenes hoheitliches Gebilde wieder entlassen worden, warscheinlich nicht, aber es wäre eventuell erstrebenswert, weil man in Kiel nichts gebacken bekommt. So langsam fragt man sich, ob in den Ämtern nur noch inkompetente Stadtbedienstete zum Kaffeetrinken kommen, die kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Lebensqualität in unserem Stadtteil haben.

Schöne Worte sind nicht wahr und wahre nicht schön!

Wie aus obigem Bild zu sehen ist, liegt bewachsener Humus als Abraum in der Nische und die 45°-Stoßkanten der Beton-Wände sind derart schwer beschädigt, dass sie auch zur Gefahr für spielende Kinder werden. Dieser Fahnenplatz, der in unmittelbarer Nähe auf dem Schulweg der Toni-Jensen-Schule liegt, hat die denkbar schlechteste Vorbildfunktion für junge Menschen. Im linken Aluprofilmast ist die Aufzugsmechanik irgendwann ausgebaut und nie wieder ersetzt worden, alle Masten sind völlig verspakt, verdreckt und verpiltz, wodurch beim Hissen der Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Schleswig-Holstein und unserer Kieler Stadtfahne derart verdreckt wird, dass man sich schämt ein Bürger dieser Stadt, bzw. dieses Stadtteils zu sein.

An diesen Masten irgendein Hoheitszeichen zu hissen ist frevel am Stolz zur Nation, dem Land und der Stadt!

Die Verunglimpfung von Hoheitszeichen ist ein strafbarer Akt:

 

Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.“

(aus: StGB v. 13. Januar 1998)

 

erfasst 10.05.2010